Luftaufnahmen von Häusern: Drohne zum Fotografieren
„Luftaufnahme: Haus und Hof ablichten ist bestimmt eine gute Idee!“ Ja, aber…
… es gibt einiges zu beachten, wenn du Luftaufnahmen von Häusern machen möchtest.
Achtung, rechtliche Hürden bei Luftaufnahmen von Häusern
Bei Luftaufnahmen gilt, wie bei jedem Foto auch, das Persönlichkeitsrecht. Das bedeutet, dass wir das Recht am eigenen Bild unserer Mitmenschen wahren müssen. Ohne das Einverständnis der abgelichteten Personen, darfst du also kein Bild machen bzw. verwenden.
Merke dir also: Fotografiere mit der Drohne keine Personen.
Luftaufnahme beim Gebäude
Gebäude und Grundstücke dürfen fotografiert werden, wenn sich die Kamera dabei auf öffentlichem Grund befindet. Wenn du also durch eine Straße läufst, darfst du diese Häuser fotografieren.
Das gilt nicht für Privatanlagen oder Hinterhöfe.
Fotos, die Perspektiven zeigen, die ohne Drohne nicht möglich wären, dürfen ohne Einverständniserklärung nicht verwendet werden.
Dieses Bild zum Beispiel zeigt Luftaufnahmen von Häusern und Grundstücken. Von der Straße aus wären nur die Straßen-zugewandten Dachflächen und Fassaden zu sehen.
Da die Nachbarn ihre Grundstücke mit hohen Hecken versehen haben, schützen sie sich damit vor Einblicken von Außen.
Es ist also nicht erlaubt, diese Aufnahme zu verwenden, da sie die Grundstücke zeigt, die von keinem öffentlichen Platz aus eingesehen werden können.
Auch, wenn sich die Drohne senkrecht über einem öffentlich zugänglichen Raum (der Straße) befindet, dürfen die Grundstücke nicht aufgenommen und verwendet werden.
Hier sollte auf jeden Fall vor und nach der Aufnahme mit den Nachbarn geklärt werden, ob eine Aufnahme gemacht werden und ob diese Aufnahme konkret auch Verwendung finden darf.
Welche Möglichkeiten bestehen, diese Luftaufnahmen von Häusern zu verwenden?
Du könntest das Bild natürlich beschneiden, sodass nur das offerierte Objekt und sein Grundstück zu sehen sind.
Das bietet natürlich nur wenig Mehrwert für den Interessenten und sieht zudem auch noch einfach nicht gut aus.
Die gängigere Alternative ist das Unscharfzeichnen oder Verpixeln der fremden Grundstücke:
So bleibt auf jeden Fall noch die Atmosphäre der Umgebung erhalten und der Interessent weiß, dass sich kein Wolkenkratzer auf dem Nachbargrundstück befindet.
Aufnahmen, auf denen Nummernschilder oder Gesichter zu erkennen sind, dürfen auch nicht verwendet werden. Auch hier gilt, dass ein Unscharfzeichnen oder Verpixeln das mittel der Wahl ist.
Luftaufnahmen von Häusern: Lohnt sich die Arbeit?
Da die Drohnen-Bilder immer besser werden, kann man inzwischen sagen: Ja, es lohnt sich.
Die Luftaufnahme sollte qualitativ nicht hinter den anderen Immobilienfotos hinterher hängen. Mit einer Drohne, die über eine entsprechend qualitative Kamera verfügt, ist ein Luftbild in der Regel eine Bereicherung für den Verkaufsprozess.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie in einem Siedlungsgebiet, einer Stadt oder im Wald steht. Der Eindruck, den der Interessent aus der Vogelperspektive bekommt, ist definitiv einzigartig und sehr aussagekräftig.